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Erbe und Fiskus

Kann man Erbschaftssteuer sparen?

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04.10.2006 - Kanarische Inseln - Viele Deutsche haben in den letzten Jahren Immobilien in Spanien erworben. Dabei wurde zumeist nicht bedacht, was dies für Konsequenzen im Falle des Todes hat. Dies erweist sich im Erbfall oftmals als fataler Fehler, weil die spanische Erbschaftssteuer mit Spitzensteuersätzen von über 80 % und niedrigen Freibeträgen zu einer der höchsten in der EU gehört. Der folgende Artikel zeigt Lösungen auf.

Spanische Erbschaftssteuer einfach verjähren lassen?
Da die spanische Erbschaftssteuer in 4 Jahren und 6 Monaten verjährt, ließen früher viele deutsche Erben die spanische Erbschaftssteuer einfach verjähren. Dies funktioniert heute aber nicht mehr, da die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn die spanischen Behörden von dem Erbschaftsanfall Kenntnis erlangen (z.B. durch Erklärung der Erbschaftsannahme vor einem spanischen Notar).

Durch Schenkung zu Lebzeiten spanische Erbschaftssteuer sparen?
In Deutschland weit verbreitet ist die Praxis, Immobilien noch zu Lebzeiten des Seniors auf die Kinder zu übertragen. Hierdurch wird der allgemeine Freibetrag von EURO 205.000,00, der alle 10 Jahre erneut anfällt, optimal genutzt. In Spanien ist dieser Weg allerdings versperrt, da bei der Schenkung einer spanischen Immobilie Schenkungssteuer anfällt und die Schenkungssteuer grundsätzlich keine Freibeträge vorsieht.

Ist der Verkauf der Immobilie an die Erben eine Alternative?
Die Alternative zum Verschenken ist der Verkauf an die Erben, wobei niemand prüft, ob der Kaufpreis auch tatsächlich gezahlt oder gestundet wird. Der Senior sichert sich durch eine Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht und eine Vollmacht im Hinblick auf die Immobilie ab. Bei dieser Lösung fallen zwar verschiedene Steuern, insbesondere die Grunderwerbsteuer an, ein spezialisierter Rechtsanwalt wird diese aber zu minimieren wissen.

Kann man duch Aufnahme einer Hypothek spanische Erbschaftssteuer sparen?
Ein weiterer Weg ist die Aushöhlung des spanischen Vermögens durch Aufnahme einer Hypothek. Anders als in Deutschland ist allerdings eine Beleihung einer spanischen Immobilie in Spanien nicht ohne weiteres möglich. Außerdem fallen Kreditsteuern und Bearbeitungsgebühren an.

Sparen durch Gründung einer spanischen Immobilien GmbH (S.L.)
Eine sehr gute Lösung ist die Gründung einer spanischen Gesellschaft, z.B. einer S.L., welche formal Eigentümer der Immobilie wird und ihrerseits einer ausländischen Gesellschaft oder Stiftung gehört. In diesem Fall wird nämlich nur im Ausland, d.h. z.B. Deutschland, ein Geschäftsanteil vererbt und dieser ist grundsätzlich auch nur dort zu versteuern. Hierdurch profitieren Sie unter Umständen sogar noch von der Privilegierung von Betriebsvermögen. Diese Lösung vereinfacht außerdem bei weltweit verstreuten Vermögen die Nachlassabwicklung. Einziger Nachteil dieser Lösung sind die relativ hohen Kosten für die Errichtung und für die Verwaltung, so dass diese Lösung meist nur bei größeren Vermögen in Betracht kommt.

Durch ein Vermächtnis spanische Erbschaftssteuer sparen?
Durch die Anordnung eines Vermächtnisses zu Gunsten Ihrer Abkömmlinge können Sie die Erbschaftssteuer im Falle des Berliner Testaments in einem gewissen Umfang relativ einfach verringern. Vorsicht: Wie so oft steckt hier der Teufel im Detail. Von selbst gestrickten Testamenten kann bei Auslandsvermögen nur abgeraten werden.

Wann machen Adoption, Heirat und Änderung des Wohnsitzes Sinn?

Hatten Sie ohnehin überlegt, in Spanien dauerhaft Ihren Wohnsitz zu nehmen („Residencia")? Oder hatten Sie überlegt Ihren nichtehelichen Partner zu heiraten oder eine Ihnen nahestehende Person zu adoptieren? Aus erbschaftssteuerlicher Sicht kann man Ihnen nur hierzu raten.

Fazit
Die hohe spanische Erbschaftssteuer kann bei guter Planung erheblich vermindert werden. Dabei erfordern unterschiedliche Lebenssituation unterschiedliche Lösungen. Wegen der Schwierigkeit der Materie ist es zu empfehlen, sich an einen auf deutsches und spanisches Erbschaftssteuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

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