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Immobiliengesellschaft

Vorteile der Gmbh

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04.10.2006 - Kanarische Inseln - Nach dem Erwerb einer Immobilie in Spanien stellt sich die Frage, mit welcher Rechtsform man sie betreibt. Da kann es Sinn machen, eine Sociedad Limitada (S.L.), die spanische Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Gründung, Vorteile und Besteuerung einer spanischen Immobilien GmbH (S.L.).

Welche Ziele verfolgen Sie mit der Gründung einer Immobilien S.L.?
Wie die Beratungspraxis zeigt, werden mit dem Erwerb einer Immobilie durch eine S.L. ganz unterschiedliche Ziele verfolgt. Welches ist ihr Ziel? Kann es tatsächlich erreicht werden?
- Ich möchte spanische Erbschaftsteuer vermeiden

- Ich möchte spanische Grunderwerbsteuer sparen

- Ich möchte spanische Einkommens- und Vermögensteuer
sparen

- Ich möchte nicht als Erwerbers der Immobilie im   Grundbuch in Erscheinung treten

- Ich möchte vermeiden, dass meine Gläubiger in meine Spanien Immobilien vollstrecken

Spanische Erbschaftsteuer
Die Gesellschaft ist Eigentümer der Immobilie. Da die Gesellschaft nicht stirbt, fällt auf die Immobilie keine Erbschaftssteuer an. Allerdings sind die Gesellschaftsanteile zu versteuern, was im Ergebnis zu ähnlichen Ergebnissen führt. In der Praxis wird allerdings oftmals keine  Erbschaftsteuer gezahlt, da der spanische Fiskus von dem Erbfall keine Kenntnis erhält (die GmbH stirbt ja nicht!). Die Verfügungsgewalt über die Gesellschaft wird durch eine  „Geschäftsführer – Vollmacht“ gesichert, die grundsätzlich auch über den Tod hinaus wirksam bleibt.

Spanische Grunderwerbssteuer
Veräußert die spanische GmbH (S.L.) die Immobilie, fällt Grunderwerbssteuer an, sog. ITP („Impuesto sobre Transmisiones Patrimonales“). Anders, wenn die spanische SL selbst veräußert wird. In diesem Fall fällt grundsätzlich keine Grunderwerbssteuer an, sondern lediglich eine 1%-ige Kapitalverkehrssteuer. Wird die SL nur gegründet, um die Grunderwerbssteuer zu sparen, liegt allerdings ein „Umgehungsgeschäft“ vor, so dass das spanische Finanzamt die Grunderwerbssteuer zzgl. eventueller Strafen nacherhebt. Auf den Kanaren gibt es Sondervorschriften zur Grunderwerbssteuer (Sonderzone).

Spanische Einkommens- und Vermögenssteuer
Veräußert die Immobilien s.L. die Immobilie an Dritte wird der Veräusserungsgewinn nur mit 15 % Körperschaftssteuer statt mit 35 % Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn beim nicht nichtresidenten Verkäufer. Unter Berücksichtigung der Steuer auf Gewinnentnahmen verbleibt noch immer ein Steuervorteil bei Veräußerung durch eine Immobilien S.L.

Anonymität des Erwerbers der Immobilie?
Beim Kauf einer Immobilie durch eine bestehende S.L. bleibt der wirtschaftliche Berechtigte weitgehend anonym. Im Grundbuch ist nur die Gesellschaft (mit Registernummer, Steuernummer etc.) und grundsätzlich der ursprüngliche Gründer und Geschäftsführer eingetragen. Nicht eingetragen ist der aktuelle Inhaber der Gesellschaftsanteile, also der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie.

Haftungsbegrenzung
Neben der Anonymität führt auch die Haftungsbegrenzung der s.L. dazu, dass in eine spanische Immobilie nur erschwert vollstreckt werden kann.

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